Förderungsmöglichkeiten vom Staat und Arbeitgeber

Ein Fernstudium kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Die Fernuniversitäten müssen sich über Studiengebühren zu einem guten Teil selbst finanzieren, wenn sie nicht auf edle Sponsoren beispielsweise aus der Industrie zurückgreifen können.

Daher kostet ein Fernstudium den Studierenden vergleichsweise deutlich mehr als ein normales Studium. Da stellt sich schnell die Frage, ob und welche Fördermöglichkeiten es für ein Fernstudium gibt.

Wenn bestimmte Voraussetzungen wie beispielsweise Arbeitslosigkeit oder eine Behinderung gegeben sind, kann es zunächst eine Gebührenermässigung durch die Fernschule selbst geben. Danach muss man fragen.

Allgemein gilt, dass ein Fernstudium, das zur Fortbildung in einem ausgeübten Beruf dient, zu den Werbungskosten bei den nicht selbständigen Einkünften zählt und damit steuerlich begünstigt ist. Dann können die Studiengebühren, aber auch alle anderen mit dem Studium in Zusammenhang stehenden Kosten wie Porto, PC-Kosten, Reisekosten zum Institut und ähnliches, steuerlich geltend gemacht werden. Das setzt natürlich voraus, dass auch Steuern bezahlt werden. Bei Arbeitslosigkeit beispielsweise ist dies nicht der Fall. Da nützt die steuerliche Begünstigung nichts. In diesem Falle muss man die Agentur für Arbeit mit ins Boot nehmen.

 

Arbeitslosigkeit

 

Wer arbeitslos ist, aber durch das Fernstudium seine Qualifikation und damit die beruflichen Chancen verbessert, sollte Anspruch auf eine entsprechende Förderung haben. Dazu ist zwingend eine entsprechende Beratung bei der Agentur für Arbeit erforderlich, die in diesem Zusammenhang auch die weiteren Voraussetzungen für eine Förderung klären wird. Dazu kann eine Berufsausbildungsbeihilfe zählen.

Über weitere Möglichkeiten der Förderung sollte auch die Anstalt, die das Fernstudium anbietet, Bescheid wissen und ein entsprechendes Merkblatt bereit halten. Da kann es schon sein, dass ein Institut besser gefördert wird als ein anderes, weil es das Studium genauer auf bestimmte Inhalte ausrichtet. Deshalb sollte man bei verschiedenen Instituten anfragen.

Beispiele für solche Fördermaßnahmen sind Stipendien durch Stiftungen und Begabtenförderungswerke, bei denen man sich aber selbst bewerben muss, oder Bildungs- oder Qualifizierungsschecks oder ähnliche Förderungen durch die Bundesländer. Eventuell gibt es da auch einen Bildungsfonds, der eine Unterstützung gewährt. Das kann auch in der Form eines Kredites sein. Ansprechpartner sind hier auch die zuständigen Stellen der Orts- oder Stadtverwaltung. Auch da sollte man Auskunft erhalten können, ob und welche Fördermöglichkeit in Frage kommt. Wer behindert ist und durch ein Fernstudium zu einer beruflichen Existenz finden kann, darf auf Unterstützung durch die zuständigen Integrationsämter hoffen.

Wer vom Arbeitgeber geschätzt wird, sollte auch da einen Versuch machen. Eventuell ist der Arbeitgeber ja dankbar dafür, dass ein Mitarbeiter aus eigenem Antrieb zu einer höheren und im Betrieb willkommenen Qualifikation kommen will, die schließlich auch dem Unternehmen nützt. Da ist es leicht möglich, dass er dieses Vorhaben unterstützt und sogar die Studiengebühren übernimmt. Meist erwartet er allerdings im Gegenzug, dass der Mitarbeiter sich verpflichtet, nach Abschluss der Ausbildung eine gewisse Zeit im Betrieb zu bleiben.