Bachelor-Studiengang
Der Bachelor ist der erste akademische Grad, der nach einem Studium von in der Regel sechs, in einigen Studiengängen auch sieben Semestern erworben werden kann.
Dies ist natürlich die Regelstudienzeit. Die tatsächliche Studienzeit kann auch länger, selten kürzer sein. Doch ist es nicht mehr möglich, sich als „Langzeitstudent“ an einer Hochschule zu immatrikulieren. Die Studiengänge sind so angelegt, dass die Regelzeit nicht wesentlich überschritten werden kann, weil die Prüfungen nicht beliebig verschoben werden können.
Ein Fernstudium kann in diesem Punkt gewisse Erleichterungen verschaffen. Schließlich ist der Student nicht Vollzeitstudent, sondern studiert neben seiner Erwerbstätigkeit. Andererseits führen die verlangten Studiengebühren dazu, dass das Studium auch nicht beliebig verlängert werden kann.
Nach dem European Credit Transfer System basiert das Studium auf so genannten Credit Points, die der Student während eines Semesters erreichen sollte. Vorgesehen sind pro Semester 30 Leistungspunkte zu erreichen, die einer Arbeitsbelastung der Studenten von etwa 900 Stunden entsprechen. Davon kann ein Fernstudent natürlich nur träumen. Er wird mit Sicherheit auf eine wesentlich höhere Belastung kommen.
Mit den Credit Points soll eine bessere Bewertung der Leistungen und eine bessere Vergleich- und Anrechenbarkeit zwischen den einzelnen Hochschulen erreicht werden. Auch die Institute im Fernstudienbereich haben sich diesen Regelungen weitgehend angeschlossen.
Das Punktesystem hat zumindest den Vorteil, dass auch bei einem nicht beendeten Studium noch ein Leistungsnachweis möglich ist. Allerdings war das auch früher durch die Vorlage von Leistungsscheinen möglich.
Die für den Abschluss eines Bachelor-Studiums maßgebenden Bezeichnungen wurden von den deutschen Kultusministern wie folgt festgelegt:
- Bachelor of Arts, abgekürzt B. A.
- Bachelor of Science, B. Sc.
- Bachelor of Engineering, B. Eng.
- Bachelor of Laws, LL. B.
- Bachelor of Education, B. Ed.
Daneben gibt es an den Kunst- und Musikhochschulen die Bezeichnungen Bachelor of Fina Arts (B. F. A.), Bachelor of Musik (B. Mus.) und Bachelor of Musical Art (B. M. A.).
Der Bachelor-Grad darf nicht um fachliche Zusätze oder Hinweise auf die Art der Bildungseinrichtung ergänzt werden. Vom Bachelor ist er genau so anzugeben, wie er mit der Bachelor-Urkunde verliehen wurde.
Trotz der Angleichung der akademischen Grade ist keineswegs sicher, dass damit auch die Studieninhalte angeglichen sind. Nach wie vor dürfte es da Unterschiede geben, so dass es bei einer Bewerbung schon von Bedeutung sein kann, an welcher Hochschule oder an welchem Institut der Bachelor-Grad erworben wurde. Verstärkt wird diese Unsicherheit noch durch das neue Benotungssystem, das nicht mehr auf absoluten, sondern auf relativen Noten beruht. So wird anhand einer Mindestpunktzahl entschieden, welche Studenten die Prüfung bestanden haben und welche nicht. Von den Studenten, die bestanden haben, erhalten die ersten 10 % die beste Note „A“. Die nächste Gruppe umfasst 25 % und erhält die Note „B“. Dadurch kann es je nach der Konkurrenzsituation vorkommen, dass auch gute Studenten an einer Hochschule schlechter benotet werden wie an einer anderen.